Schengenvisum / Remonstration
Besucher- / Touristenvisum
Antragstellung Das Schengen-Visum ermöglicht es Ihnen, bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum zu reisen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags, um die Erfolgschacen zu maximieren.
Remonstration gegen Ablehnung
Vertretung im Verfahren der Behörde sowie vor Gericht Wurde Ihr Schengen-Visum abgelehnt? Wir helfen Ihnen, die Gründe für die Ablehnung zu verstehen und bereiten eine fundierte Remonstration vor. Unsere Experten vertreten Sie während des gesamten Verfahrens und, falls notwendig, auch vor Gericht, um Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Ergebnis zu maximieren.
Häufigster Grund für die Ablehnugn ist die sogenannte mangelnde Rückkehrbereitschaft, die auch nicht weiter begründet wird. Bei der Erteilung des Visums ist insbesondere die Bereitschaft zur Rückkehr der einreisenden Person ein besonders kritischer Punkt und genau darauf – also auf die angeblich mangelnde Rückkehrbereitschaft der Antragsteller – wird der Ablehnungsbescheid begründet (Details dazu in unserem Rechtstipp auf www.anwalt.de).
Vander Elst Visum: Recht auf Dienstleistungsfreiheit in der EU
Das Vander Elst Visum ermöglicht es Unternehmen mit Sitz in der EU, Arbeitnehmer aus Drittstaaten vorübergehend in ein anderes EU-Land zu entsenden, ohne dass diese ein zusätzliches Arbeitsvisum benötigen. Diese Regelung beruht auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und erleichtert die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU. Wir unterstützen Sie und Ihre Subunternehmer bei der Beantragung der notwendigen Visa und Nachweise für die deutsche Botschaft im Ausland.